Gleichzeitig soll die Frist zur Erhöhung für das gesamte genehmigte Kapital auf die Maximaldauer von zwei Jahren, das heisst bis zum 25. April 2009, verlängert werden, teilte das Unternehmen mit. Der Verwaltungsrat schlägt zu diesem Zweck die Änderung des Artikels 3b in den Statuten der Gesellschaft vor. Das genehmigte Kapital diene dazu, der Gesellschaft die erforderliche Flexibilität in den sich schnell verändernden Märkten sicherzustellen, schreibt Schmolz+Bickenbach weiter. (awp/mc/pg)