Eine Differenz betraf die vom Nationalrat in den Bildungsrahmenartikel eingefügte Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung. Der Ständerat hatte den Wortlaut «gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung» bevorzugt. Er hatte befüchtet, aus der Gleichwertigkeit könne ein Zulassungsrecht an eine Hochschule nach bestandenem Lehrabschluss abgeleitet werden. Auf Antrag seiner Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK) schwenkte der Nationalrat am Dienstag diskussionslos auf die Formulierung des Ständerates ein.
Volksabstimmung im Mai 2006 möglich
Kommissionssprecher Johannes Randegger (FDP/BS) erklärte, dass der Ständerat das Anliegen des Nationalrates verdeutliche und präzisiere. Hintergrund der Verfassungsbestimmung sei, dass der Bildungsraum Schweiz nicht nur von Bund und Kantonen, sondern auch von der Gesellschaft mitgestaltet werde. Finanzielle oder rechtliche Ansprüche liessen sich aus dem Verfassungsartikel nicht ableiten. Sie müssten auf gesetzlicher Ebene geregelt werden. Die WBK unterstützte den ständerätlichen Vorschlag auch, um die Arbeit am Bildungsrahmenartikel zu beenden und eine Volksabstimmung bereits im Mai 2006 zu ermöglichen. Bereinigt wurde auch der Titel der Vorlage.
Anstoss 1997
Diese heisst nach dem Vorschlag des Ständerates nun «Bundesbeschluss über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung». Schliesslich erklärte sich der Nationalrat damit einverstanden, in statistische Erhebungen auch die Forschung einzubeziehen. Den Anstoss zum Bildungsrahmenartikel gab 1997 der damalige Aargauer SP-Nationalrat Hans Zbinden. Ziel war, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Bildungswesens zu erhöhen, die Mobilität zu erleichtern und die kantonalen Systeme in einzelnen Punkten zu harmonisieren, nötigenfalls mit Druck vom Bund.