Obwohl es durchaus Anhaltspunkte für ein abgestimmtes Verhalten zwischen MAN und dessen Grossaktionär Volkswagen bei Scania gebe, habe die Behörde entschieden, dass MAN nicht in die Pflicht genommen werden könne. Eine Pflichtofferte hätte nur von VW als grössten Scania-Anteileigner verlangt werden können. VW hatte vom Stockholmer Aktienhandelsrat im vergangenen Jahr allerdings eine Befreiung erhalten und muss daher kein Gebot für die ausstehenden Papiere vorlegen. Die Finanzaufsicht sieht keinen Grund, an dieser Ausnahmegenehmigung zu rütteln.
VW sichert sich 68 Prozent an Scania
VW hatten sich Anfang März durch die Übernahme der von der Familie Wallenberg gehaltenen Aktien 68 Prozent der Scania-Stimmrechte gesichert. Zugleich hatte VW-Chef Martin Winterkorn angekündigt, dass es keine Offerte für die übrigen Scania-Papiere geben werde. Dies war auf heftige Kritik anderer Aktionäre gestossen, deren Titel nach der Ankündigung deutlich an Wert verloren. Die Finanzaufsicht hatte daraufhin geprüft, ob statt VW nun MAN in die Pflicht genommen werden könne. MAN kontrolliert seit einem gescheiterten Übernahmeversuch vor gut einem Jahr 17 Prozent der Scania-Stimmrechte. VW wiederum ist mit knapp 30 Prozent auch grösster Anteileigner bei MAN.
Schnäppchen
Wäre MAN zur Abgabe eines Gebots für alle noch ausstehenden Scania-Aktien in Höhe der von VW an Wallenberg gezahlten 200 schwedischen Kronen je Aktie verpflichtet worden, so hätte dies die Münchner insgesamt rund 8,4 Milliarden Euro gekostet. VW zahlt den Wallenbergs dagegen nur 2,9 Milliarden Euro für deren Papiere. Anders als VW, MAN und Wallenberg halten die Kleinaktionäre vor allem B-Aktien, die über ein reduziertes Stimmrecht verfügen. (awp/mc/ps)