Für die Inanspruchnahme der staatlichen Zahlungen müssen die jeweiligen Banken Aktien «unter kommerziellen Bedingungen» ausgeben. Wenn die öffentliche Hand dabei mehr als 70 Prozent der Anteile erwirbt, werde «das unter den Bedingungen geschehen, die der Staat bestimmt», hiess es weiter. Unter anderem werde man Bonuszahlungen und andere Leistungen für Spitzenmanager begrenzen, erklärte Borg. Im November hatte die bürgerliche Vierparteien-Koalition Garantien für Bankkredite bereitgestellt. (awp/mc/pg/21)