2003 hatte dieser Anteil noch 7,4% betragen. Als Working Poor galten damals 231´000 Personen. Im Jahr 2004 betraf dies noch 211´000 Personen, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Freitag mitteilte. Die offizielle Armutsgrenze liegt in der Schweiz bei weniger als 2490 CHF Monatseinkommen für einen Einpersonenhaushalt und bei unter 4603 CHF bei einem Ehepaar mit zwei Kindern. Sie ist von den Vorgaben der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) abgeleitet.
Tiefere Quote im neuen Jahrtausend als zwischen 1996 bis 2000
Die Working-Poor-Quote ist in den ersten fünf Jahren des neuen Jahrtausends unter dem Stand der fünf Jahre davor geblieben. Die Quote bewegte sich mit Schwankungen zwischen 6,4 und 7,9 % systematisch auf einem tieferem Niveau als in der Periode 1996 bis 2000, als Werte zwischen 8,0 und 9 % gemessen wurden. Diese Spitzen seien die zeitlich leicht verzögerte Konsequenz der vorangehenden, speziell harten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt gewesen, schreibt das BFS. Trotz der Anzeichen einer gewissen Stabilisierung sei eine Prognose für die nächsten Jahre schwierig. Denn die konjunkturellen Entwicklungen sei kaum vorhersehbar. Möglicherweise habe die Working-Poor-Quote 2003 einen leichten Höhepunkt erreicht und könnte sich nun etwas stabilisieren. Der leichte Rückgang könnte auf das positive Wirtschaftswachstum in den drei Quartalen zwischen dem Ende der Erhebung 2003 (Juni) und dem Beginn der Erhebung 2004 (April) zurückzuführen sein. In diesem Zeitraum legte das Bruttoinlandprodukt real um 0,6, 0,8 bzw. 0,5 % zu.
Stabilisierung der Arbeitslosenquote von 3,7 bis 3,9 Prozent
Ein weiterer Faktor könnte gemäss BFS die Stabilisierung der Arbeitslosenquote von 3,7 bis 3,9 % sein. Das Risiko, ein Working Poor zu werden, variiert stark je nach Kategorie von Erwerbstätigen. Folgende Gruppen sind am stärksten betroffen: Einelternhaushalte, Haushalte mit drei oder mehr Kindern, Ausländer aus Nicht-EU-Ländern und Personen ohne nachobligatorische Ausbildung. Ein besonderes Risiko, in die Armut abzustürzen, haben auch Selbständigerwerbende ohne Mitarbeitende und Arbeitnehmende mit befristetem Anstellungsvertrag. Überdurchschnittlich, aber etwas weniger ausgeprägt ist das Risiko für Erwerbstätige aus dem Süden Europas und für Personen mit einem Unterbruch ihrer Berufslaufbahn.
(awp/mc/hfu)