Schweiz doch nicht auf Schwarzer Liste von Paris

Der Rückzug der Gesetzesänderung erfolgte auf Drängen von Haushaltsminister Eric Woerth. Die Senatoren sind verärgert, weil die Schweiz bis zum 25. Dezember die Rückgabe von Kunden-Daten der Genfer HSBC Private Bank fordert. Bern will verhindern, dass die Daten zur Strafverfolgung genutzt werden. Die französische Staatsanwaltschaft will die Daten nutzen, um Geldwäschern der Mafia sowie Steuerflüchtlingen auf die Spur zu kommen. Die Schweiz droht jetzt, das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Paris auszusetzen, das 2010 in Kraft treten soll.


Schweiz spricht von Diebstahl
Sie spricht von Diebstahl der Kunden-Daten, obwohl die Schweizer Staatsanwalt im Februar die Schlüssel zur Auswertung der Daten an ihre französischen Kollegen übermittelt hat. Die verschlüsselten Daten von 130’000 HSBC-Kunden waren von dem HSBC-Informatiker Hervé Falciani den französischen Behörden übergeben worden. Unter den Bankkunden sind viele Kolumbianer und Italiener, aber auch chinesische Behörden und französische Steuersünder.


Bern verlangt Auslieferung Falcianis
Die Schweiz erklärt, es sei unerträglich, dass französische Behörden gestohlene Daten nutzen wollten. Bern verlangt die Auslieferung Falcianis. Frankreich gewährt dem Informatiker dagegen sogar Polizeischutz. Falciani zufolge führt die HSBC Private Bank 250’000 Kundenkonten. «Ich besass die Gesamtheit der Zugangscodes der Bank», sagte er der Pariser Wochenzeitung «Bakchich» (aktuelle Ausgabe). Er habe an neuen Informatikkonzepten gearbeitet und alle E-Mails der Kunden archiviert.


«Die Bankiers verhalten sich wie Zuhälter»
Die Banker hätten genügend Flexibilität verlangt, um Geldgeschäfte vertuschen zu können. «Das schmutzige Geld kursiert nicht mehr in Koffern, sondern über dunkle Bankkanäle», sagte Falciani. «Die Bankiers verhalten sich wie Zuhälter.» Das Pariser Justizministerium sei in der Frage gespalten, berichtete die französische Tageszeitung «Le Figaro». Einige wollten der Schweiz die Daten zurückgeben. Andere argumentierten, das Völkerrecht gebe Frankreich das Recht, die Daten auszuwerten, weil wesentliche Interessen des Landes betroffen seien. (awp/mc/ps/23)

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