Der Motionär Maurice Chevrier (CVP/VS) war sich bewusst, dass die Einführung eines Luxussteuersatzes im Widerspruch zur Absicht steht, in der MWST zu einem Einheitssatz überzugehen. Ein Einheitssatz, der Güter des täglichen Bedarf gleich belaste wie den Luxus wäre seiner Ansicht nach aber im höchsten Grade ungerecht.
Schwierigkeiten bei der Definition von Luxus
Boris Banga (SP/SO) bekämpfte den Vorstoss mit dem Hinweis auf die enorem Schwierigkeiten bei der Definition dessen, was Luxus ist. Hier sei ständiger Streit programmiert. Im Hotel etwa müssten Salat und Kaviar unterschiedlich besteuert werden. «Der Hotelier spinnt ja, bevor er die Rechnung überhaupt macht.» Auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz warnte vor den Abgrenzungsproblemen. 1958 sei ein Fotoapparat noch ein Luxusgut gewesen, heute sei er ein normales Konsumgut. Der Steuergerechtigkeit diene die Luxussteuer nicht, denn die anvisierten Güter würden nicht nur von Reichen gekauft.
Drei Steuersätze seien genug
Das Anliegen des Motionärs könne bei der anstehenden Totalrevision der MWST mitgeprüft werden, sagte der Finanzminister. Sicher aber sei es falsch, auf dem Weg zur Vereinfachung neben dem Normalsatz (7,6 Prozent), dem reduzierten Satz (2,4) und dem Hotellerie-Sondersatz (3,6) noch einen vierten Satz einzuführen. Mit der Annahme zweier SVP-Motionen stärkte die grosse Kammer dem Bundesrat beim Abbau des administrativen MWST-Aufwandes für die Unternehmen den Rücken. Die SP hielt diese Vorstösse für unnötig und überdies für inhaltlich nicht unproblematisch. Nächsten Dienstag stellt der Beauftragte des Finanzministers den Medien seinen Schlussbericht zur MWST-Reform vor.
(awp/mc/hfu)