Sie empfiehlt ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen, auf den Entscheid vom Mai 2009 zurückzukommen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Damals hatte der Nationalrat mit 119 zu 61 Stimmen Eintreten verweigert, weil die Vorlage nicht mehrheitsfähig sei.
Teuerung soll zu 100 Prozent angerechnet werden
Die Gemüter hatten sich vor allem an der Frage erhitzt, ob die Teuerung voll auf die Mieten abgewälzt werden darf oder nur zu 90, respektive 80 Prozent. Folgt der Nationalrat seiner Kommission, soll die Teuerung zu 100 Prozent angerechnet werden. Die Rechtskommission sprach sich mit 19 zu 2 Stimmen für die von den Hauseigentümern verlangte volle Anrechnungsmöglichkeit aus.
Miet- und Energiekosten aus dem Landesindex der Konsumentenpreise herauslösen
Die Kommission widerspricht damit dem Ständerat, der wie vom Bundesrat vorgeschlagen nur 90 Prozent anrechnen lassen will. Die Regierung möchte die Miet- und Energiekosten aus dem Landesindex der Konsumentenpreise herauslösen, da sonst eine Teuerungsspirale ausgelöst werden können. Die Kommission spricht sich auch gegen eine vom Ständerat eingeführte Bestimmung aus, wonach eine Anpassung des Mietzinses während der Mietdauer zulässig sei, wenn der Mietvertrag eine Überprüfung der Mietzinse nach fünf oder mehr Jahren vorsieht. Hauseigentümervertreter hatten im Ständerat argumentiert, dass die Mietzinsanpassung an die Teuerung bei sehr langen Mietverhältnissen nicht genügt.
Referendum in Sicht
In der Gesamtabstimmung hiess die nationalrätliche Rechtskommission die Vorlage mit 13 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut. Sollte sich die von der RK vorgeschlagene Version im Parlament durchsetzen, ist mit einem Referendum des Westschweizer Mieterverbandes ASLOCA zu rechnen, wie dessen Vertreter im Ständerat deutlich gemacht hatten.
(awp/mc7hfu/02)