Schweiz übernimmt neue EU-Auflagen zu Chemikalien
Neu darf beispielsweise das giftige Lösungsmittel Toluol in Sprayfarben und Klebstoffen nicht mehr in Produkten verwendet werden, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Für krebserregende polyzyklische Aromate in Weichmacherölen zur Herstellung von Autoreifen gilt künftig ein strengerer Grenzwert.
Erleicherung für die Wirtschaft
Seit August 2005 in Kraft