Schweiz und Brasilien schliessen Rechtshilfevertrag


Nach Jahren der Vorbereitung jetzt der Abschluss
Im Vordergrund der gemeinsamen Anstrengungen stünden der Kampf gegen Korruption, Drogen- und Waffenhandel, Geldwäscherei und die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Frauen, wie Blochers Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Der Abschluss eines Rechtshilfeabkommens mit Brasilien habe für die Schweiz schon seit einigen Jahren Priorität gehabt, sagte Mario-Michel Affentranger vom Bundesamt für Justiz auf Anfrage. Die Schweiz unterstreiche damit, dass sie kein Hort für kriminelle Gelder aus dem Ausland sein wolle.

Gemeinsam aktiv gegen kriminelle Gelder
Der bilaterale Vertrag ziele gegen den Missbrauch des Finanzplatzes Schweiz. Er zeige zudem, dass die Schweiz trotz Bankgeheimnis aktiv gegen kriminelle Gelder vorgehe.
Auch Brasilien habe grosses Interesse an dem Vertrag; schliesslich habe sich Präsident Luiz Inacio Lula da Silva den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität auf die Fahne geschrieben.
Brasilien gehöre mit Argentinien zu jenen lateinamerikanischen Ländern, mit denen die Schweiz im Bereich der Rechtshilfe am häufigsten zusammenarbeite, hiess es weiter.

Rechtshilfeverfahren werden vereinfacht und beschleunigt
Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er soll das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten vereinfachen und beschleunigen.
Blocher und Bastos sprachen in Bern auch über Möglichkeiten, in Fragen der Migration enger zusammen zu arbeiten. Zudem sei eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit zur Sprache gekommen, teilte das EJPD mit.

(AWP, MC hfu)

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