Das neue DBA mit Grossbritannien wurde nach den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt und erlaubt daher den Informationsaustausch in Steuerfragen im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage.
12 Abkommen erforderlich
Gemäss den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind 12 entsprechende Abkommen erforderlich, damit die Schweiz von der «grauen Liste» der OECD über jene Staaten gestrichen wird, die eine Zusammenarbeit in Steuerfragen bislang nur versprochen haben. Vor Grossbritannien hat die Schweiz bereits mit Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, den USA, Japan, den Niederlanden und Polen ein DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel paraphiert.
Kantone und Wirtschaftsverbände am Zug
Die paraphierten Texte sind noch vertraulich, und als nächstes können die Kantone und die betroffenen Wirtschaftsverbände dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet der Bundesrat über die Unterzeichnung, wonach das Abkommen veröffentlicht wird. Das erste vom Parlament genehmigte DBA soll nach Ansicht des Bundesrats dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. (awp/mc/pg/32)