Schweizer Binnenmarktgesetz unter Dach
Die Weko erhält demnach keine Ausnahmestellung. Sie darf – wie andere Rechtsparteien auch – nur dann gegen kantonale Beschränkungen des freien Marktzugangs beim Bundesgericht Beschwerde erheben, wenn der Streitwert einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Ständerat wehrte sich hartnäckig
Schranken bei der Berufsausübung ausmerzen
Bisher gab es viele Branchen, die vor ausserkantonaler Konkurrenz abgeschottet wurden. So durfte ein Ausserrhoder Heilpraktiker nicht in Zürich arbeiten, ein Zürcher Zahnprothetiker nicht in Graubünden tätig sein. Rund 250’000 Personen sind in einem kantonal geregelten Beruf tätig.
Extrawurst fürs Gastgewerbe