Die Weko erhält demnach keine Ausnahmestellung. Sie darf – wie andere Rechtsparteien auch – nur dann gegen kantonale Beschränkungen des freien Marktzugangs beim Bundesgericht Beschwerde erheben, wenn der Streitwert einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Ständerat wehrte sich hartnäckig
Ursprünglich hätte der Nationalrat der Weko dieses Recht auch bei kleineren Streitsummen geben wollen. Der Ständerat wehrte sich jedoch hartnäckig dagegen. Die kleine Kammer argumentierte, damit würden das neue Bundesgerichts-Gesetz ausgehölt und andere Rechtsparteien benachteiligt.
Schranken bei der Berufsausübung ausmerzen
Das Ziel der Revision des Binnenmarktgesetzes ist es, die verbliebenen kantonalen und kommunalen Schranken bei der Berufsausübung auszumerzen: Wer in einem Kanton ein Geschäft betreibt, soll dies auch in jedem anderen Kanton tun dürfen.
Bisher gab es viele Branchen, die vor ausserkantonaler Konkurrenz abgeschottet wurden. So durfte ein Ausserrhoder Heilpraktiker nicht in Zürich arbeiten, ein Zürcher Zahnprothetiker nicht in Graubünden tätig sein. Rund 250’000 Personen sind in einem kantonal geregelten Beruf tätig.
Extrawurst fürs Gastgewerbe
Eine Extrawurst billigten die Räte dem Gastgewerbe mit einer Änderung des Lebensmittelgesetzes zu. Neu sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Anforderungen an die Ausbildung für die Hygiene in der Restauration zu stellen. Die Gastrobranche wünschte dies, die Mehrheit der Kantone war dagegen. (awp/mc/ab)