Damit habe die SBP das Kotierungsreglement verletzt, teilte die SWX am Mittwoch mit. Im vorliegenden Fall erwarb ein nicht- exekutiver Verwaltungsrat am 22. Mai 2006 64’450 Namenaktien der SBP im Gesamtwert von fast 11 Mio CHF.
Verspätete Meldung bei der SWX
Der Verwaltungsrat meldete diesen Kauf korrekt innerhalb der zweitägigen Meldefrist bei der SBP. Die Gesellschaft berichtete diese Transaktionen aber erst mit einer Verspätung von sechs Börsentagen bei der SWX.
Unzureichendes, internes Meldesystem
Diese Verspätung war laut SWX auf ein unzureichendes, internes Meldesystem zurückzuführen. Der Ausschuss der Zulassungsstelle der SWX geht davon aus, dass die Verletzung fahrlässig erfolgte, erachtet die Verletzung aber in Anbetracht der aussergewöhnlichen Höhe der Transaktion und der grossen Bedeutung einer fristgerechten Veröffentlichung als nicht leicht.
Verweis mit Publikation ausgesprochen
Deshalb sprach der Ausschuss der Zulassungsstelle anlässlich seiner Sitzung vom 18. Dezember 2006 gegenüber der Société Bancaire Privée einen Verweis mit Publikation aus. Dieser Entscheid ist nun rechtskräftig.
EBK: Mängel in der Organisation und der Geschäftsführung
Noch viel gröberes Geschütz gegen die SBP hatte kürzlich die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) aufgefahren. Wegen erheblicher Mängel in der Organisation und bei der Gewähr einer einwandfreien Geschäftsführung untersagte sie eine Weiterführung unter den bisherigen Besitzern.
EBK drohte mit Lizenzentzug
Die EBK drohte mit Lizenzentzug, falls die SBP nicht verkauft wird. Die Genfer Bank gab nach und geht nun voraussichtlich an die italienische Banca Profilo, wie am 19. März bekannt wurde. (awp/mc/ab)