Schweizer Börse SWX erteilt Perrot Duval einen Verweis
Die Beteiligungsgesellschaft habe ihre Zahlen zwischen 8.04 Uhr und 9.13 Uhr an die Medien gefaxt, teilte die SWX am Donnerstag mit. Somit habe Perrot Duval die Zahlen während der «»handelskritischen Zeit»» versandt und überdies nicht gleichzeitig informiert.
Fahrlässige Verletzung der Bestimmungen
Die SWX erteilte dem Unternehmen einen «»Verweis mit Publikation wegen fahrlässiger Verletzung der Bestimmungen zur Ad-hoc- Publizität»». Gemäss Ausschuss der Zulassungsstelle lag ein mittelschwerer Verstoss gegen Art. 72 des Kotierungsreglementes vor.
Kursrelevante Tatsachen müssen frühzeitig publiziert werden
Potenziell kursrelevante Tatsachen wie Geschäftsergebnisse sollten spätestens 90 Minuten vor Beginn des Aktienhandels versandt werden, wie die SWX weiter mitteilte. Den Marktteilnehmern muss genügend Zeit bleiben, eine Nachricht aufzunehmen und zu verarbeiten. Der Handel wird jeweils im 9 Uhr aufgenommen.
135 Minuten zu spät
Im vorliegenden Fall wurden die Zahlen von Perrot Duval vom Internet-Portal Swissquote um 9:43 Uhr publiziert. Daraufhin stiegen die Aktienkurse der Beteiligungsgesellschaft deutlich an.
Nicht zum ersten Mal
Perrot Duval wurde bereits einmal wegen eines ähnlichen Vorfalls im Jahr 2003 durch die SWX auf das korrekte Vorgehen bei Veröffentlichungen von so genannten Ad-hoc-Mitteilungen hingewiesen. (awp/mc/ab)