Schweizer Bundesrat will Versuche mit Road Pricing zulassen

In einem ersten Schritt will der Bundesrat die nötigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Gemäss dem Bundesamt für Justiz (BJ) genügt ein befristetes Bundesgesetz für Versuche. Festzulegen sind namentlich die maximale Höhe, der Gegenstand der Abgabe und der Kreis der Abgabepflichtigen.

Versuch freiwillig
Verlaufen die Versuche positiv, werden die definitive Rechtsgrundlage geschaffen und die Verfassung angepasst. Für die Städte und Agglomerationen sind die Versuche freiwillig. Voraussetzung für die Durchführung ist, dass sie das Gebiet definieren, in dem die Gebühren erhoben werden sollen. Das System für die Abgabe muss auf die vorhandene Infrastruktur und übrige Verkehrsmassnahmen abgestimmt sein. Damit sollen mögliche Folgen bewältigt werden können, etwa die Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr. Auch müssen die Städte belegen, dass den Konsequenzen für Wirtschaft und Umwelt Rechnung getragen wird. Die Versuche sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.

(awp/mc/hfu)

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