Schweizer Presse: Tiefere Posttarife für Zeitungsvertrieb als Ziel für 2008
Die redaktionelle Unabhängigkeit und die journalistische Freiheit bleiben gemäss den Mindeststandards gewahrt. Festangestellte Redaktionsmitarbeitende haben Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens fünf Wochen. Ab dem vollendeten 49. Altersjahr beträgt der Ferienanspruch sechs Wochen.
Einsatz für hohe Qualitätsstandards
Löhne nicht in den Mindeststandards geregelt
Verleger wollen keine GAV geregelten Löhne
Tiefere Tarife gefordert
2006 als entscheidendes Jahr
Neue Präsidiumsmitgliedern gewählt