Dies teilte die Immobilien-Investmentgesellschaft am Montag mit. Demnach wurde die Generalbau Rudolf Lüthy AG im vergangenen Jahr durch den Sohn der Beklagten, ein ehemaliger Verwaltungsrat und CEO der SE Swiss Estates AG, in einer «vor allem im Lichte des Aktienrechts widerrechtlichen Aktion», der Muttergesellschaft SE Swiss Estates AG unter dem Titel «Rückabwicklung des Kaufvertrags» entzogen. Dies, indem die Aktientitel der Generalbau Rudolf Lüthy AG aus dem Depot der SE Swiss Estates AG physisch entnommen und an die Beklagte, der ehemaligen Eigentümerin der Generalbau Rudolf Lüthy AG, indossiert zurück gegeben wurden. Als «Gegenleistung» wurden der SE Swiss Estates AG eigene Titel, die durch die Beklagte gezeichnet worden waren, teilweise zurück übertragen. Die eingereichte Klage stützt sich zum Teil auf Beweise, die im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen den Sohn der Beklagten gewonnen wurden.
Schuldbrief als Druckmittel
Einen weiteren Streitpunkt stellt ein Schuldbrief über 4.0 Mio CHF, lastend auf einem Grundstück der SE Swiss Estates AG, dar, welcher durch den Sohn der Beklagten ohne Gegenleistung in den Besitz der «rückabgewickelten» Generalbau Rudolf Lüthy AG gebracht wurde. Der Sohn der Beklagten versuche nun diesen Schuldbrief als Druckmittel einzusetzen, um eine Liegenschaft der SE Swiss Estates AG deutlich unter dem Verkehrswert zu erwerben, heisst es in der Mitteilung weiter.
Liegenschaften zum Schnäppchenpries veräussert?
Dieser Versuch stehe im Einklang mit früheren Versuchen des Sohnes der Beklagten, zu seinen Zeiten als Verwaltungsrat der SE Swiss Estates AG, unter dem Deckmantel der angeblich notwendigen Liquiditätsbeschaffung, Liegenschaften der SE Swiss Estates AG weit unter dem Marktwert an Nahestehende zu veräussern. SE Swiss Estates AG werde auch diese Machenschaften gerichtlich beurteilen lassen, um weiteren Schaden abzuwenden. In dem Zusammenhang wurde bereits eine Erweiterung der Strafanzeige gegen die Angeklagte und weitere Akteure eingereicht. (se/mc/ps)