Der Anteil der Temporärarbeit an der Beschäftigung nahm von 1990 bis 2006 von 0,7% auf 1,9% zu, wie das SECO mitteilte. Der Schutz dieser Arbeitnehmenden werde durch das Arbeitsvermittlungsgesetz gewährleistet. Durch die erhöhten Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen werde zudem sichergestellt, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden, lautet das Fazit des SECO-Berichts zur Situation im Personalverleih.
Kein genereller Trend zu befristeten Arbeitsverhältnissen
Ein Anstieg der Temporärarbeit sei insbesondere in der Industrie- und der Bauwirtschaft festzustellen. Gemessen an der Gesamtbeschäftigung sei der Anteil des Personalverleihs aber immer noch gering. Einen generellen Trend zu befristeten Arbeitsverhältnissen lässt sich laut SECO nicht feststellen. Deshalb könne auch von einer Verdrängung normaler Arbeitsverhältnisse durch den Personalverleih nicht die Rede sein.
Personalverleih durch Personenfreizügigkeit begünstigt
Die Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU habe ab 2002 die Zunahme des Personalverleihs begünstigt. Den daraus für den inländischen Arbeitsmarkt entstehenden Risiken werde im Rahmen der flankierenden Massnahmen Rechnung getragen.
SGB: «Prekäre Bedingungen»
Ganz anders sieht das der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Der Bericht des SECO bestätigte, dass temporär Beschäftigte unter prekären Bedingungen arbeiteten, schreibt der SGB in einer Mitteilung. Wenn das SECO jedoch einen gut funktionierenden Vollzug feststellt, dann sei dies Schönfärberei. Nach wie vor würden kaum Temporärbüros vom Markt genommen, obwohl viele Vorstösse feststellbar seien.
Effizientere Kontrollen gefordert
Der SGB fordert daher effizientere Kontrollen. Schwarzen Schafen unter den Personalverleihern sei die Betriebsbewilligung zu entziehen. Es brauche mehr Personal für Kontrollen. Und nur Personalvermittler, die korrekt arbeiteten, sollen mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zusammenarbeiten dürfen, fordert der Gewerkschaftsbund. (awp/mc/pg/26)