SFA ist zufrieden mit neuer Verordnung über die Kollektivanlagen

Die Swiss Funds Association (SFA) zeigt sich heute Donnerstag zufrieden mit den «flexiblen und liberalen» Ausführungsbestimmungen, wie Matthäus den Otter, Geschäftsführer der SFA, anlässlich einer Presseorientierung in Zürich sagte.

Erneuerungen stärken Fondsplatz Schweiz
Den Otter hob insbesondere die neu vereinfachten Genehmigungsverfahren und die kurzen Fristen (Time to Market) sowie die Einführung der neuen Rechtsformen SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) und die Kommanditgesellschaft für Kapitalanlagen (KGK) hervor. Diese Erneuerungen würden den Fondsplatz Schweiz in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit wesentlich stärken.

Steuerliche Fragen offen
Weiterhin offen bleiben würden steuerliche Fragen, monierten dagegen die SFA-Vertreter. Aus ihrer Sicht ein Grund, warum «weiterhin ein bedeutendes Steuersubstrat im Ausland bleiben dürfte».

«Weiterer Meilenstein»
Insgesamt sei die KKV jedoch ein «weiterer Meilenstein» auf dem Weg zur Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Anfang 2007, so das Fazit der Vertreter der Schweizer Fondsindustrie. (awp/mc/ar)

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