Deshalb müssten die Unternehmen auch jetzt nutzen. Die Dauer der Kurzarbeit solle nochmals verlängert werden: von 18 auf 24 Monate. Die Schweizer Gesetzgebung zum Arbeitsmarkt gehöre zu den liberalsten in Europa, hielt Rechsteiner weiter fest. «Das schweizerische Arbeitsrecht ist ein ‹Schönwetter-Arbeitsrecht'». In Krisen entwickle es sich aber zum Standortnachteil für die Schweiz, da internationale Konzerne Angestellte günstig los werden könnten. Zum besseren Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangt der SGB einen Ausbau der Konsultationspflicht bei Massenentlassungen. Zudem müsse es eine Pflicht für Sozialpläne geben. (awp/mc/ps/17)