SGB lanciert Initiative «Für ein flexibles AHV-Alter»

Vier Mal habe es bisher ein Nein zur Ruhestandsrente ab 62 gegeben, sagte SGB-Sekretärin Colette Nova den Delegierten. Damit die Initiative diesmal durchkomme, müsse sie auf jene ausgerichtet werden, die auf die Möglichkeit einer Frühpensionierung mit voller AHV-Rente angewiesen seien.


Schrittweise Pensionierung

Die Initiative sieht vor, dass ab 62 Jahren eine Rente bezogen werden kann, wenn eine Erwerbstätigkeit aufgegeben wurde. Möglich sein soll auch eine schrittweise Pensionierung. Die Delegierten sprachen sich weiter dafür aus, dass bei hohen Einkommen die Frührente gekürzt werden kann. Grenzwert ist ein Lohn von mehr als dem Anderthalbfachen des maximalen rentenbildenden AHV-Einkommens. Dies entspricht nach Angaben des SGB derzeit 116’100 CHF. Im Vorstand des SGB war der Passus umstritten.

Auch für Teilzeitbeschäftigte möglich

Die vorgezogene Rente können auch in Teilzeit berufstätige Personen und Ausgesteuerte beanspruchen. Ein Antrag der SGB-Frauenkommission, die Frührente nicht an eine Erwerbstätigkeit zu knüpfen, wurde abgelehnt.

«bedingungslose Rente spätestens ab 65 Jahren»


Ebenfalls abgelehnt wurde das Begehren der Frauenkommission, im Text für Frauen das Höchstalter 64 für die ordentliche Rente festzulegen. Mit der Formulierung, «bedingungslose Rente spätestens ab 65 Jahren» sei ein tieferes ordentliches Rentenalter und das Rentenalter 64 für Frauen möglich, argumentierte der SGB-Vorstand.

Beschränkung ist angesagt


Die Initiative könne nicht alle Wünsche erfüllen, sagte Vasco Pedrina, Co-Präsident der Unia. Die Erwartungen der kleinen und mittleren Einkommen seien gross. Um bei den Kosten die Barriere von 1 Mrd CHF nicht zu überschreiten, müsse man sich aufs Wesentliche beschränken. Der SGB schätzt, dass die Umsetzung des von den Delegierten genehmigten Initiativtexts rund 3 Lohnpromille oder bis zu 980 Mio CHF kostet. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) stütze diese Zahlen, sagte Präsident und Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG).

Umstrittene Flexibilität


Bereits im Zusammenhang mit der gescheiterten 11. AHV-Revision hatte sich der SGB für ein uneingeschränktes flexibles Rentenalter stark gemacht. Entsprechend bekämpfte er mit der übrigen Linken die Vorlage und blieb am 16. Mai an der Urne siegreich. Die 11. AHV-Revision sah ein ordentliches Rentenalter von 65 Jahren für Männer und Frauen vor. Eine halbe Rente hätte ab 59 Jahren und eine ganze Rente ab 62 Jahren vorbezogen werden können. Dabei wären aber die Renten lebenslänglich gekürzt worden.

Überbrückungsrente


Auch die jüngsten Ideen des Bundesrats fielen beim SGB durch. Die Landesregierung hatte Ende Februar eine Überbrückungsrente für Leute vorgeschlagen, die nicht bis zum 65. Altersjahr arbeiten können. Demgegenüber stehen Vorschläge bürgerlicher Seite, das Rentenalter zu erhöhen. Bundesrat Pascal Couchepin hatte im Mai 2003 eine Erhöhung auf 67 Jahre angedacht. Die SVP stellte eine Erhöhung auf 68 Jahre zur Diskussion und der Arbeitgeberverband plädierte im letzten November für das Rentenalter 66. (awp/mc/th)
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