Demnach lehnt der SGV die Änderung der Verordnung in dieser Form kategorisch ab.
«Technische Anpassung» in Wirklichkeit eine Verschärfung der Normen
In der Schweiz sind etwa 200’000 von der Verordnung betroffene «handgeführten Geräte mit Fremdzündmotoren unter 19 kWh» im Einsatz. Darunter fallen Rasenmäher, Motorsägen, Laubbläser, Stampfer, Bauvibratoren oder Kompressoren – Werkzeuge der Gewerbewirtschaft also. Weil das UVEK in seiner Regelungswut auch dort CO2-Emissionen vermutet und künftige Einnahmequellen ortet, schreitet es voran, neue Regeln zu implementieren. Was dabei als «technische Anpassung» an EU-Normen deklariert wird, stellt in Wirklichkeit eine Verschärfung dieser Normen dar. Einmal mehr will das UVEK also ohne Not über bestehende und bewährte EU-Regeln hinausgehen und eigene Vorschriften schaffen – zum Nachteil der KMU-Wirtschaft.
Massive Probleme für KMU
Für KMU bringt die beabsichtigte Änderung zwei massive Probleme. Erstens wird eine umfassende Kontrolle der Geräte vor jeder Inbetriebnahme verlangt. Zweitens soll – statt des Herstellers – der Betreiber des Geräts für dessen Regel-Konformität verantwortlich gemacht werden. Konkret bedeutet dies: Falls Hersteller oder Importeur in der technischen Deklaration Fehler machen, haftet der Gewerbler, der das Gerät einsetzt, für die daraus entstehenden Konsequenzen. Diese Umkehr der Haftungslast ist für den sgv völlig inakzeptabel.
Die meisten Geräte genügen EU-Standard
Darüber hinaus werden laut einer UVEK Studie 90 Prozent der in der Schweiz verwendeten Geräte dieser Art entweder in den USA oder im EU-Raum hergestellt und genügen somit den EU-Vorschriften. Die meisten übrigen Geräte werden in China produziert, sind aber mit dem EU-Standard kompatibel. Das heisst, das UVEK rechtfertigt seine Vorschläge mit der Existenz einer handvoll Geräte und schiesst damit weit übers Ziel hinaus. Der durch die Verordnung entstehende Mehraufwand und die drohende Haftungsfrage sind für KMU unzumutbar. Mehr als mögliche Emissionen zu reduzieren, erschweren sie ihnen die tägliche Arbeit. Aus diesen Gründen lehnt der sgv die Änderung der Verordnung ab und fordert stattdessen möglichst effiziente und praxisnahe Rahmenbedingungen und mehr Respekt für die von den 300’000 Schweizer KMU erbrachte Wirtschaftsleistung.
(sgv/mc/hfu)
SGV
Als grösste Dachorganisation der Schweizer KMU-Wirtschaft vertritt der sgv 280 Verbände und gegen 300 000 Unternehmen