Seit Jahren verlangt der sgv die Schaffung von besseren steuerlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Liquidationen oder Nachfolgeüber-gaben von Personengesellschaften. Dies nicht ohne Grund: Studien zeigen, dass alljährlich jedes 20. KMU an Nachfolger übergeben oder liqui-diert wird. «Das Ausmass der Be-steuerung bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit ist für viele KMU-Patrons enorm wichtig, weil in ihrem Betrieb zugleich ihre Altersvorsorge steckt», sagt sgv-Vizedirektor Marco Taddei.
sgv-Anliegen ignoriert
Mit grösstem Interesse hat der sgv deshalb den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit erwartet ? und wurde arg enttäuscht. Marco Taddei staunt: «Wir mussten feststellen, dass im Bericht des Finanzdeparte-ments mit Ausnahme einiger formeller Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage praktisch nichts Wesentliches geändert worden ist.» Im Klartext: Keine der vielen Präzisierungen und Ergänzungen zur Verordnung, die der sgv in seiner Vernehmlassungsantwort vorgeschlagen hat, sind berücksich-tigt worden.
Grobe Mängel
Ein Beispiel illustriert, welche groben Mängel das Departement von Hans-Rudolf Merz trotz sgv-Intervention nicht korrigiert hat. Unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen grundsätzlich steuerpflichtige Personen, die nach Vollendung des 55. Altersjahres oder infolge Invalidität die Erwerbstätigkeit definitiv aufgeben. Doch wie steht es mit dem Tod eines Steuerpflichtigen? Was passiert im Falle eines 40-jährigen Familienvaters, der einen KMU-Betrieb als Einzelunternehmung führt und bei einem Autounfall stirbt? «Der Tod ist die krasseste Form der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit und wird als qualifizierendes Element nirgends erwähnt. Das ist ein ge-setzgeberisches Versehen, das in der Verordnung unbedingt hätte korrigiert werden müssen», hält Taddei fest. Gravierende Unklarheiten bestehen zudem u.a. bei der Interpretation des Begriffes «definitive Aufgabe» sowie bei Lücken in der Vorsorge. Der sgv-Steuerexperte kann es auch nicht verstehen, dass die Behörde nicht einmal die folgenreichen Differenzen zwischen der der deutschen und französischen Version bereinigt hat?»Schluddrige Arbeit» sagt Taddei lakonisch.
Kreisschreiben als Ausweg
Der sgv ist nicht bereit, das Ignorieren seiner berechtigten Vorschläge zu akzeptieren. In einem scharfen Schreiben an Bundesrat Merz forderte der Verband letzte Woche, dass die Anliegen der gewerblichen Wirtschaft nun im Rahmen des Kreisschreibens «Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit» aufgenommen werden, das kürzlich in Vernehmlassung ging. «Es gibt keinen vernünftigen Grund, die schweren Mängel nicht zu beheben», betont Taddei, «und es käme einer Schikane gleich, wenn wir dies mühsam und zeitraubend mit parlamentarischen Vorstössen erreichen müssten.» Hans-Rudolf Merz habe in der Vergangenheit mehrmals gezeigt, dass er für die Anliegen der KMU Verständnis hat ? «und das braucht es in der heutigen Situation mehr denn je.» (Patrick M. Lucca/sgv)