sgv: Ja zum Einheitssatz ? aber ohne die Bildung

Durch die Einführung eines Einheitssatzes und den damit verbundenen Wegfall der Abgrenzungsprobleme wird sich die administrative Belastung der Betriebe vermindern. Der sgv anerkennt und unterstützt dieses Ziel. Angesichts der durch Regulierung verursachten Kosten von jährlich 50 Milliarden ist jeglicher Abbau der administrativen Belastung dringend notwendig, schreibt der Gewerbeverband in einer Mitteilung.
 
Berufliche Weiterbildung finanziell massiv benachteiligt
Andererseits könne der sgv auf keinen Fall akzeptieren, dass die Bildung neu mehrwertsteuerpflichtig werden soll. Bereits heute werde die für die 300’000 vom sgv vertretenen KMU unverzichtbare berufliche Weiterbildung finanziell massiv benachteiligt ? trotz dem in der Bundesverfassung verankerten Gleichwertigkeitsgebot. Der sgv lehnt auch das vorgeschlagene sozialpolitische Korrektiv ab, da es sich dabei um eine aufwändige, unkompensierte Steuererhöhung handelt.

Der sgv erneuert zudem seine Forderung, dass die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der Invalidenversicherung nach sieben Jahren wieder aufgehoben werden muss. (sgv/mc)

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