sgv: Korrektur nun über Rentenaltererhöhung
Der negative Abstimmungsausgang ändere nichts an der Tatsache, dass sowohl die staatliche als auch die berufliche Altersvorsorge finanziell abgesichert werden müssten, schreibt der sgv in einer Medienmitteilung. Dabei sind nach Ansicht der Gewerbeverbandes grundsätzlich drei Lösungsansätze möglich: Mehreinnahmen, Leistungskürzungen oder die Erhöhung des Rentenalters. Nachdem sich die Stimmberechtigten am 16. Mai 2004 gegen Mehrwertsteuererhöhungen für die AHV und in der heutigen Abstimmung gegen Leistungskürzungen ausgesprochen haben, setzt der sgv auf die Karte Rentenalterhöhung. Er fordert die Politik auf, vorausschauend zu handeln und rasch die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Rentenalter schrittweise den veränderten demographi-schen Gegebenheiten anzupassen.
Volksabstimmung nicht das geeignete Entscheidungsverfahren
Das deutliche Verdikt der Stimmberechtigten zur angestrebten Senkung des BVG-Umwandlungssatzes gelte es ohne Wenn und Aber zu respektieren, so der sgv weiter. Dennoch müsse festgestellt werden, dass ein demokratisches Entscheidungsverfahren kaum geeignet sei, um über einen zentralen Parameter der Zweiten Säule zu befinden, dessen korrekte Höhe eigentlich einzig von ein paar wenigen versicherungstechnischen Begebenheiten abhänge. Den entscheidenden strategischen Fehler hätten die Eidgenössischen Räte im Rahmen der 1. BVG-Revision begangen, als sie dem Bundesrat die Kompetenz entzogen, die versicherungstechnischen Parameter der zweiten Säule selber festzulegen, zeigt sich der sgv – der damals zu den wenigen Organisationen gehörte, die diesen Schritt entschieden abgelehnt hatten – überzeugt. (sgv/mc/pg)