SHL: Versorgungsvertrag für die deutsche Tochter PHTS

Im Rahmen dieses Abkommens würden Hausärzte, Fachärzte und Spitäler in Schleswig-Holstein Patienten mit chronischen Herzleiden für die Versorgung mit tele­medizinischen Leistungen an PHTS verweisen, teilte SHL am Montag mit. Diese Regelung gelte für alle Versicherten der öffentlichen Krankenkasse IKK Nord und IKK-Dienst.

Partner des Versorgungsabkommen mit PHTS Telemedizin sind u.a. IKK Nord, IKK-Direkt, Deutscher Hausärzteverband, Landesverband Schleswig-Holstein, Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein eG, 4K-Verbund der Kliniken Medizinisches Zentrum Klinikum Itzehoe, Westküstenkliniken Heide und Brunsbüttel gGmbH, FEK Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster GmbH, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Kiel und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Lübeck. (awp/mc/pg)


 

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