Das Landgericht München wies am Donnerstag eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der drei letzten Jahresabschlüsse zurück. Ein Aktionär hatte mit der Begründung geklagt, mögliche Steuernachzahlungen seien nicht in den Abschlüssen berücksichtigt worden. Das Gericht argumentierte nun, die möglichen Rückzahlungen stünden noch nicht ausreichend fest. Zudem gehe es um vergleichsweise geringe Summen. «Der Jahresabschluss stellt insoweit kein Zerrbild der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beklagten dar.» (awp/mc/ar)