SIX büsst niederländische Flow Traders B.V.

Dies teilte SIX Exchange Regulation am Donnerstag mit. Demnach sind die Teilnehmer von SIX Swiss Exchange und Scoach Schweiz verpflichtet, sämtliche Mitarbeiter, die als Händler Zugang zum Börsensystem haben, bei SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz registrieren zu lassen. SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz teilt jedem registrierten Händler eine persönliche Identifizierungsnummer zu. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die persönlichen Identifizierungsnummern seiner registrierten Händler nicht missbraucht werden. Erwirbt ein provisorisch registrierter Händler nicht innerhalb eines Jahres nach der provisorischen Registrierung die Händlerlizenz, wird die provisorische Registrierung von SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz sistiert. Der Teilnehmer hat in diesem Fall unverzüglich sicherzustellen, dass der betroffene Händler keinen Zugriff mehr auf die Börsenplattformen von SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz hat.


Fremde Identifizierungsnummer benutzt
Ein nicht als Händler registrierter Mitarbeiter von Flow Traders B.V. hat im Jahr 2008 während eines Zeitraumes von mindestens zwei Wochen die persönliche Identifizierungsnummer eines an SIX Swiss Exchange und Scoach Schweiz registrierten Händlers A benutzt. Überdies wurde die Kursstellung für einen kotierten Titel, der vom registrierten Händler A nicht gehandelt wurde, unter dessen Händleridentifizierungsnummer fortgesetzt, obwohl die Überwachungsstelle Surveillance & Enforcement den Teilnehmer bereits zuvor telefonisch auf diesen Missstand hingewiesen hatte.


Börsenvorschriften verletzt
Des Weiteren wurde die persönliche Identifizierungsnummer eines registrierten Händlers B auch von seinen vier Teammitgliedern verwendet, wobei zu diesem Zeitpunkt keiner dieser Mitarbeiter über eine persönliche Identifizierungsnummer an SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz verfügte. Die provisorischen Händlerregistrierungen von dreien dieser vier Mitarbeiter waren sistiert worden, weil sie die Händlerlizenz nicht innerhalb eines Jahres nach der provisorischen Registrierung erwarben. Der vierte Mitarbeiter wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt als registrierter Händler an SIX Swiss Exchange und Scoach Schweiz zugelassen. Somit hat Flow Traders B.V., Amsterdam, die Börsenvorschriften betreffend Händlerregistrierung bzw. Verwendung von Händleridentifizierungsnummern verletzt.


Verfahrenskosten von 8’500 CHF&
Es ist die Aufgabe von Surveillance & Enforcement, für die Durchsetzung der Börsenvorschriften zu sorgen. Verletzt ein Teilnehmer solche Vorschriften, so kann die Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz auf Antrag von SIX Exchange Regulation eine Sanktion aussprechen, wobei der Schwere der Verletzung und dem Grade des Verschuldens Rechnung getragen wird. Die Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz hat im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände eine Busse in der Höhe von CHF 20’000 ausgesprochen. Die Sanktion wird gemäss der Verfahrensordnung der SIX Swiss Exchange bzw. Scoach Schweiz publiziert. Zudem wurden Flow Traders B.V., Amsterdam, die Verfahrenskosten von CHF 8’500 auferlegt. (six/mc/ps)

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