SIX Exchange Regulation büsst Swissmetal Holding AG

Die von der Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung herausgegebenen Swiss GAAP FER sind vom Kotierungsreglement anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze für Emittenten, welche gemäss dem Domestic Standard kotiert sind.

Verschiedene Vergehen
SIX Exchange Regulation ist zum Schluss gekommen, dass die Swissmetal Holding AG im Jahresabschluss 2008 die Regeln Swiss GAAP FER 17 «Vorräte», Swiss GAAP FER 20 «Wertbeeinträchtigungen», des Swiss GAAP FER Rahmenkonzepts, Swiss GAAP FER 24 «Eigenkapital» sowie Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung» verletzt hat. Dabei wurden Vorräte zu hoch bewertet, eine notwendige Wertbeeinträchtigung auf immateriellen Aktiven und Sachanlagen nicht erfasst, eine Schätzungsänderung auf den Restrukturierungsrückstellungen sowie Umrechnungsverluste auf Konzerndarlehen nicht erfolgswirksam erfasst und die Nettoumsätze der geographischen Märkte und Geschäftssegmente nicht offengelegt.

Busse in der Höhe von 10’000 Franken
Unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzung, des Verschuldens sowie der Tatsache, dass die Gesellschaft in den letzten drei Jahren bereits einmal sanktioniert worden war, hat SIX Exchange Regulation in ihrem Sanktionsbescheid eine Busse von CHF 10’000 gegenüber der Swissmetal Holding AG ausgesprochen. Der Sanktionsbescheid wurde von der Gesellschaft nicht angefochten.

Die periodische Finanzberichterstattung unter Einhaltung der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften ist Bestandteil der Informationen, die nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements zu einem funktionsfähigen Markt beitragen. Es gehört zu den Aufgaben von SIX Exchange Regulation, für die Durchsetzung der den Emittenten vom Regulatory Board auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen. (SIX Swiss Exchange/mc/pg)

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