SIX Exchange Regulation erteilt Tamedia AG Verweis

SIX Exchange Regulation habe festgestellt, dass Tamedia AG ihre Pflicht zur Offenlegung von Management-Transaktionen verletzt habe, indem Transaktionen im Gesamtwert von über CHF 250’000 verspätet gemeldet und veröffentlicht worden seien, schreibt SIX in einer Medienmitteilung.


Organisationsmängel festgestellt
SIX Exchange Regulation ist zum Schluss gekommen, dass bei Tamedia AG Organisationsmängel gegeben waren, welche dazu führten, dass die Vorschriften hinsichtlich Offenlegung von Management-Transaktionen verletzt wurden. Sowohl die meldepflichtige Person, ein nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats, als auch die für die fristgerechte Veröffentlichung der Meldungen zuständigen Mitarbeiter von Tamedia AG, verfügten nicht über ausreichende Kenntnisse der einzuhaltenden Bestimmungen.


Der Tamedia AG wird überdies zur Last gelegt, dass, obwohl die Gesellschaft Kenntnis von den bevorstehenden Transaktionen hatte, sie es unterliess, die meldepflichtige Person zur rechtzeitigen Meldung anzuhalten. (SIX Swiss Exchange/mc/pg)

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