SIX: «Leerverkäufe gehören zu einem normalen Markt»

«Handelsrestriktionen wie ein Short-Selling-Verbot sollten nur in ausserordentlichen Situationen verhängt werden», sagte er weiter. Er verweist dabei auf die nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im letzten Herbst verordnete Einschränkung von Leerverkäufen, die im Einklang mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und anderen Börsen verfügt und im Januar aufgehoben wurde. Ausserdem müssten solche Verbote klar kommuniziert werden.


Auswüchse auf manipulative Anzeichen prüfen
Auswüchse in beide Richtungen, die durch Leerverkäufe verursacht werden könnten, würden von der unabhängigen Überwachungsstelle der Börse auf manipulative Anzeichen untersucht. «Wenn Anleger oder Banken aber im ordentlichen Rahmen darauf spekulieren, dass ein Titel sinken wird, und deshalb leer verkaufen, dann ist das klar im legalen Bereich. Das gehört zum Markt. Wenn wir da eingreifen würden, dann wäre das ein massiver Markteingriff», so Halter.


Restriktion von Short Selling kein Wundermittel
Auch eine Restriktion von Short Selling dürfe nicht als Wundermittel gesehen werden. Einschränkungen könnten zudem nicht von der SIX autonom beschlossen werden, sie müssten mit der Finma abgesprochen werden. Da herrsche der Konsens, dass der Leerverkauf zum Börsenhandel gehöre und allenfalls in Extremsituationen vorübergehend eingeschränkt werden sollte. (awp/mc/ps/09)

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