Dies teilte die SIX Swiss Exchange am Dienstag mit. Obwohl die im Segment der Investmentgesellschaften der SIX kotierte OTI Energy AG die Gesellschaft ab 20. Mai 2008 beherrschte und als Tochtergesellschaft in die Konzernrechnung hätte einbeziehen müssen, wurde entgegen den IFRS-Vorschriften auf die Erstellung eines konsolidierten Abschlusses verzichtet.
Periodenergebnis und Eigenkapital zu hoch ausgewiesen
Durch die regelwidrige Bewertung dieser Tochtergesellschaft als Finanzinstrument zum Verkehrswert (Fair Value) wurden das den Aktionären zustehende Periodenergebnis sowie das Eigenkapital im IFRS-Halbjahresabschluss 2008 wesentlich zu hoch ausgewiesen. Weiter wurden den Anlegern wichtige Informationen zur Bilanz und Erfolgsrechnung durch den nicht sachgerechten Ausweis der Tochtergesellschaft als zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswert vorenthalten.
Erneut gebüsst
Die OTI Energy AG war schon im Februar 2007 von der Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange wegen einer Verletzung des Rechnungslegungsstandards IFRS gebüsst worden. Unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzung, des Verschuldens und des erneuten Verstosses hat die Sanktionskommission eine Busse von CHF 75’000 gegenüber der OTI Energy AG ausgesprochen.
Durchsetzung von Transparenzvorschriften
Die periodische Finanzberichterstattung unter Einhaltung der anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften ist Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements beitragen. Es gehört zu den Aufgaben der SIX Exchange Regulation, für die Durchsetzung der den Emittenten vom Regulatory Board auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen. Verletzt ein Emittent diese Pflichten, so kann ? ausser im Falle einer Einigung ? eine Sanktion ausgesprochen werden. (six/mc/ps)