SIX Swiss Exchange erteilt Vontobel einen Verweis

Die Sanktionskommission von SIX Swiss Exchange AG habe festgestellt, dass die Vontobel Holding AG diese Angaben im Geschäftsbericht 2008 teilweise regelwidrig unterlassen habe, heisst es in einer Mitteilung der Börsenbetreiberin vom Montag.


Unklarheiten um Management-Entschädigungen
Die Richtlinie fordert unter anderem Angaben zum Inhalt und zum Festsetzungsverfahren der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Diese Angaben müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Im Geschäftsbericht 2008 verwendete Vontobel im Zusammenhang mit den Entschädigungen Begriffe, die nicht näher erläutert wurden. Die Sanktionskommission stellte fest, dass derartige Hinweise zu allgemein sind. Sie erlauben es den Investoren nicht, sich ein klares Bild zu den Kriterien der Entschädigungsfestsetzung zu machen. Weiter rügte die Sanktionskommission, dass Vontobel die Gewichtung der einzelnen Ziele für die Bonusfestsetzung unterlassen hatte.


Kompetenzregelungen zu ungenau umschrieben
Die Sanktionskommission stellte weitere leichte Verletzungen in Bezug auf die Angaben zur Kompetenzregelung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie hinsichtlich der allgemeinen Angaben zu ausstehenden Wandelanleihen und ausgegebenen Optionen fest. Bei der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission die Schwere der Verletzung, die Schwere des Verschuldens und die Strafempfindlichkeit des Emittenten. (six/mc/ps)

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