SIX Swiss Exchange rügt Suzler
Die Emittenten hätten gewisse Informationen zu ihrer Corporate Governance im jährlichen Geschäftsbericht zu veröffentlichen, hiess es weiter. Die Sanktionskommission habe festgestellt, dass Sulzer diese Angaben teilweise im Geschäftsbericht 2008 regelwidrig unterliess.
Vergütungssysteme zu knapp umschrieben
So ist die Umschreibung der Vergütungssysteme von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung durch Sulzer nach Einschätzung der Sanktionskommission zu knapp ausgefallen, es hätte weiterer Ausführungen bedurft. Insbesondere habe Sulzer im Zusammenhang mit den Vergütungen Begriffe verwendet, die nicht näher erläutert wurden, und gewisse Angaben betreffend die Gewichtung von Entschädigungskomponenten ganz unterlassen.
Über VRP-Wechsel nicht korrekt orientiert
Die Sanktionskommission beanstandete weitere leichte Verletzungen in Bezug auf die Angaben zu den Kapitalveränderungen in einem der letzten drei Berichtsjahre und zur Beschreibung der Non-Audit-Dienstleistungen. Als Nebenpunkt rügte die Sanktionskommission die Verletzung einer Regelmeldepflicht. Die Gesellschaft hatte die SIX Exchange Regulation laut Mitteilung über den Wechsel des Verwaltungsratspräsidenten nicht korrekt orientiert. (awp/mc/ps/01)