Die Grundlage für das von der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte Regelwerk bildet das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG). Die bisherigen Regeln seien im Rahmen einer Gesamtrevision überprüft und teilweise neu definiert worden. Zu den wichtigsten inhaltlichen Neuerungen würden die überarbeitete Händlerprüfung und neue Regeln bei der Meldung von Abschlüssen in Effekten zählen, heisst es weiter. Publiziert wurde das neue Reglement Anfang März. (awp/mc/ps/11)