Sie förderten weder den Absatz, noch böten sie zusätzlichen Konsumentenschutz. Ein Mehrnutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten sei nicht gegeben, kritisiert die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zu dem Vorschlag des Bundesamtes für Landwirtschaft. Die Innovation werde kaum gefördert und die Ökologie werde ausgeblendet. «Ein Verzicht wäre kein Verlust.»
Label-Salat
Sollte an der Verordnungsänderung festgehalten werden, so müsse die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises Voraussetzung für alle Kennzeichnungen sein. Es frage sich so oder so, was die zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften der Landwirtschaft der Schweiz wirklich brächten. Verordnungen über Kennzeichnungen dienten dazu, «im privaten Label-Salat für Ordnung zu sorgen», schreibt die SKS. Verordnungen über Kennzeichnungen, wie sie vorgeschlagen werden, müssten deshalb garantieren, dass nur Produkte mit Mehrwert deklariert werden dürften und der Mehrwert streng definiert werde. «Alles andere täuscht die Konsumentinnen und Konsumenten und nützt ihnen nichts». Fazit der SKS: Die Verordnungsentwürfe böten für die Konsumenten keinerlei Mehrnutzen und brächten durch die Begriffsvielfalt höchstens Verwirrung.
Gewerbeverband gegen die neuen Kennzeichnungen
Grundsätzlich gegen die neuen Kennzeichnungen ist ebenso der Schweizerische Gewerbeverband. Diese trügen kaum zur Transparenz für die Konsumentenschaft bei. Sie hätten bloss neue Umtriebe und Kosten zur Folge, befürchtet die Dachorganisation der kleinen und mittleren Unternehmen KMU.
Coop findet Kennzeichnung «unnötig»
«Unnötig» findet Coop die Kennzeichnungen und spricht von einem «politischen Schnellschuss». Zu dem in der Lebensmittelgesetzgebung verankerten Täuschungsschutz brächten sie für die Konsumentenschaft keinen zusätzlichen Schutz, hält der Grossverteiler fest. Auch sei die Abgrenzung schwierig, und der Graubereich sei relativ gross.
Migros ebenfalls dagegen
Auch die Migros ist dagegen. Die heutigen Marktentwicklungen im In- und Ausland würden vollkommen ausgeblendet. Die Kennzeichnung «Berg» etwa werde in den umliegenden Ländern anders geregelt. Die entstehenden Regulierungskosten stünden in keinem Verhältnis zum möglichen volkswirtschaftlichen Nutzungspotenzial. (awp/mc/gh)