SNB: 14 Milliarden Franken aus Goldverkauf für Kantone, 7 Milliarden für Bund

Ausschüttung ab Frühjahr 2006
Nach dem Scheitern der Goldvorlage im Parlament in der Wintersession 2004 sehe die Landesregierung keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Goldvermögen noch länger bei der Nationalbank zu blockieren, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Das Geld könne ab Frühjahr 2006 ausgeschüttet werden. Im Vorfeld der Volksabstimmung vom 22. September 2002 über zwei Goldvorlagen hatte der Bundesrat eine Verteilung des Goldvermögens ohne den Einbezug von Parlament und eventuell auch des Volkes ausgeschlossen. Für den Fall eines doppelten Neins versprach er, dem Parlament eine neue Rechtsgrundlage zu unterbreiten.

Entscheid mit bestehender Rechtsgrundlage möglich
Dieses Versprechen habe er eingelöst, doch sei die Vorlage im Parlament gescheitert, schreibt das EFD. Der Bundesrat sei der Ansicht, dass die Suche nach einem parlamentarischen Kompromiss nicht ewig weitergeführt werden könne, zumal die Meinungen im Parlament weit auseinander lägen. Nach Auffassung des Bundesrates stellt die Anwendung des bestehenden Rechts (Bundesverfassung und Nationalbankgesetz) und damit die Ausschüttung des Goldvermögens zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone die logische Konsequenz dar. Eine spezielle Rechtsgrundlage sei dafür nicht nötig.

(AWP, MC hfu)

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