SNB: Bankgeheimnis als einer von mehreren Erfolgsfaktoren der Banken

Roth verteidigte in seiner Rede in einem Exkurs das Schweizer Bankgeheimnis. Es sei 1934 gesetzlich eingeführt worden, und zwar zum Schutz der Privatsphäre von Kunden und nicht um Gelder zweifelhafter Herkunft zu decken, so der Präsident der SNB. Um allfälligen Missbräuchen vorzubeugen sei es mit sehr strikten Bestimmungen versehen worden. Demnach müssten die Banken beispielsweise die genaue Identität und die Art der Geschäfte ihrer Klienten kennen, verteidigte Roth die Schweizer Regelung. Komme es zu einem Strafverfahren für im In- oder Ausland begangene Delikte werde das Bankgeheimnis umgehend aufgehoben.


Internationaler Wettbewerb verschärft

Die traditionell starke Position des Finanzplatzes Schweiz führte Roth in seiner Rede sowohl auf Rahmenbedingungen, wie die politische und monetäre Stabilität der Schweiz, als auch auf spezifische Faktoren wie moderne und effiziente Infrastrukturen im Finanzsektor zurück. Der SNB-Präsident beteuerte in Mailand jedoch, dass der Finanzplatz Schweiz nicht den Mythos der «alpinen Hochburg» festigen wolle. Da inzwischen auch andere Finanzzentren über ähnlich günstige Bedingungen verfügen würden, habe sich der internationale Wettbewerb verschärft, so Roth. Die Finanzmärkte wurden dereguliert und geöffnet und die Transaktionen automatisiert.

Schweizer Banken stellen sich Globalisierung

Die Schweizer Banken stellten sich gemäss Roth der Globalisierung im Finanzbereich. Sie reagierten unter anderem mit neuen Technologien auf die veränderte Marktlage. Die dadurch gestiegenen Fixkosten seien mittels Marktkonsolidierung und internen Reorganisationen aufgefangen worden. Lobende Worte fand Roth für das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es wahre die Interessen beider Parteien, so seine Einschätzung. (awp/mc/as)
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