Grund dafür seien erlittene Verluste, heisst es in der Mitteilung weiter. 2007 hatte das Bundeskartellamt der rund 2 Mrd EUR teuren Transaktion einen Riegel vorgeschoben, weil aus Sicht der Behörde damit der Wettbewerb bei Hörgeräten in Deutschland eingeschränkt worden wäre. Zu dem Zeitpunkt hatten Sonova, William Demant und Siemens den Markt beherrscht. GN focht den Entscheid durch alle Instanzen an und erhielt vom Bundesgerichtshof im April 2010 schliesslich Recht.
Sonova lehnt allfälligen Schadenersatz ab
Sonova hatte mit der Übernahme von Resound angestrebt, innerhalb kurzer Zeit zum Marktführer im Hörgerätemarkt aufzusteigen. Nachdem das Bundeskartellamt die Transaktion untersagt hatte, verzichtete Sonova auf die Übernahme. Inzwischen ist das Unternehmen nach eigenen Angaben Markführer. Zuletzt hatte das Sonova ausserdem erklärt, an allfälligen Schadensersatzklagen nicht zu partizipieren. (awp/mc/ps/22)