Die Studie, welche die SP in Auftrag gegeben hatte, ist noch in Arbeit: Es liegen erst Zwischenresultate vor. Empfehlungen für Massnahmen sind diesen nicht zu entnehmen. Der mit der Durchführung beauftragte Urs Birchler, Professor für Bankenwesen, hat bisher vor allem die Problematik dargelegt.
Welche Behörde bei Regulierung zuständig
Zum Beispiel hält er fest, dass bei der Fusion der alten UBS mit dem Schweizerischen Bankverein keine der involvierten Behörden die Fusion wegen der «too big to fail»-Problematik hätte ablehnen können. Bei einer Regulierung stelle sich die Frage, welche Behörde dafür zuständig sein sollte.
Verzerrungen durch Erwartung staatliche Hilfe
Ein grosses Problem sieht Birchler darin, dass die blosse Erwartung der staatlichen Hilfe Verzerrungen bewirke. «Die Banken und ihre Einleger antizipieren die staatliche Hilfe und gehen Risiken ein, die sie bei eigener Haftung nicht eingehen würden», heisst es im Zwischenbericht.
Lösungen auf nationaler Ebene gesucht
Für SP-Ständerat Alain Berset gehört zu den wichtigsten Erkenntnissen, dass sich auf internationaler Ebene keine baldige Regulierung abzeichnet. Deshalb müsse nach Lösungen auf nationaler Ebene gesucht werden, sagte Berset. Der Bundesrat hatte eine Expertenkommission eingesetzt zur «too big to fail»-Problematik. Dieser traut die SP aber nicht, weil ihr viele Bankenvertreter angehören, wie Levrat sagte.
Amtshilfeabkommen: SP hält an Bedingungen fest
An der Medienkonferenz ging es auch um das Amtshilfeabkommen mit den USA. Die SP hält an ihren Bedingungen fest: Sie will nur zustimmen, wenn gleichzeitig eine Sondersteuer von 8,5 Prozent für Vergütungen und Boni über eine Million Franken beschlossen wird und die Eigenkapital-Vorschriften verschärft werden.
«Hinter Gitter, nicht auf den Golfplatz»
Weiter rief Levrat die UBS-Aktionäre dazu auf, an der Generalversammlung vom Mittwoch den ehemaligen Verantwortlichen keinen Decharge zu erteilen. «Ospel und seine Mitstreiter gehören hinter Gitter, nicht auf den Golfplatz», sagte Levrat. (awp/mc/pg/23)