Spital- und Pflegefinanzierung: Gesundheitsdirektoren lehnen freie Spitalwahl ab

Schon heute gebe es eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz über eine Zusatzversicherung, hielt Markus Dürr, Luzerner Gesundheitsdirektor und Präsident der GDK am Montag in Bern vor den Medien fest. «Die Versicherung koste ungefähr 15 Franken monatlich – oder etwa gleich viel wie ein Kinoeintritt.»


Nicht notwendig und inakzeptabel
Deshalb sei es «nicht notwendig und inakzeptabel», die Kosten dafür zu den Kantonen zu verschieben. Den Kantonen werde das Heft aus der Hand genommen: Obwohl sie die gesundheitliche Versorgung planen müssten, könnten sie diese nicht mehr durchsetzen, weil Patienten sich auch ausserhalb der Kantonsgrenzen behandeln lassen könnten.


Spitalfinanzierung unabdingbar
Dagegen hält die GDK die Reform der Spitalfinanzierung für unabdingbar. Eine leistungsbezogene Finanzierung führe zu mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den Spitälern, sagte Dürr. Er erwartet von der Reform, dass sie die «Spitallandschaft umpflügen» werde, weil sich die Spitäler spezialisieren und überkantonal zusammenarbeiten werden.


Fallbezogene Leistungsfinanzierung
Die fallbezogene Leistungsfinanzierung solle schweizweit eingeführt werden, forderte auch der Aargauer Gesundheitsdirektor Ernst Hasler. Er habe im Aargau, wo seit vier Jahren Gesundheitsleistungen wettbewerbsorientiert eingekauft werden, «gute Erfahrungen» damit gemacht. Allerdings müssten die Kantonen einen grossen Teil der Mehrkosten tragen, da auch nicht subventionierte Privatspitäler von der Finanzierung profitieren würden. Die Mehrkosten kämen ungefähr auf 700 Mio CHF zu liegen. «Das ist kein Pappenstiel,» sagte der Berner Finanzdirektor Urs Gasche.


Aufteilung der Mehrkosten diskutierbar
Zur Aufteilung der Mehrkosten ist für die GDK nur die Variante der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGK) diskutierbar. Sie sieht einen Anteil zwischen 45 und 55 Prozent für die Kantone vor. Den Rest müssten die Krankenversicherer berappen.


Grosse Kostenunterschiede
Wegen der grossen Kostenunterschiede zwischen den Kantonen fordert die GDK, dass der Anteil in jedem Kanton einzeln festgelegt wird. Diese Bestimmung dürfe sich allerdings nicht an den Durchschnittsprämien orientieren. Massgeblich sein müssten die Kosten.


Korrekturen bei der Revision der Pflegefinanzierung
Korrekturen verlangt die GDK auch bei der Revision der Pflegefinanzierung. Die bestehende Regelung gehe nach dem Giesskannenprinzip vor; die Subventionen müssten jedoch differenziert werden. So sollen finanziell gut Situierte eine höhere Beteiligung an den Kosten für Pflegeheim-Aufenthalte tragen. Dafür würden die Kantone die Kosten für die Pflege zu Hause übernehmen, sofern diese nicht von der Grundversicherung gedeckt sind. Namentlich die Spitex soll als Alternative zu einem Heimaufenthalt gefördert werden.


GDK richtet ihre Stellungnahme in erster Linie an den Ständerat
Die GDK richtet ihre Stellungnahme in erster Linie an den Ständerat. Dieser wird in der laufenden Session die Differenzen bei der Spital- und bei der Pflegefinanzierung behandeln. Das Parlament möchte die Vorlage noch in alter Besetzung verabschieden. (awp/mc/gh)

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