Dies teilten die Parlamentsdienste am Montag mit. Ihr Vorentwurf – gutgeheissen mit 23 zu 1 Stimmen – geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Jacques Neirynck (CVP/VD). Nach dem Vorschlag der SPK sollen auf dem Arbeitsmarkt neu auch Personen aus Drittstaaten zugelassen werden, wenn sie an einer Schweizer Hochschule abgeschlossen haben und ihre Erwerbstätigkeit für die Schweiz von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.
«Gesicherte Wiederausreise» nicht mehr generelle Bedingung
Weiter soll eine «gesicherte Wiederausreise» nicht mehr generell Bedingung für eine Aufenthaltsbewilligung zu Aus- oder Weiterbildungszwecken sein. Bei der Niederlassung schliesslich sollen unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden. Mit ihrer Vorlage will die SPK den Bedürfnissen der betroffenen Hochschulabsolventen, der Hochschulen, des schweizerischen Arbeitsmarktes und der Wirtschaft gleichermassen gerecht werden. Dabei sollen die Kohärenz des Ausländergesetzes und die Praktikabilität des Gesetzesvollzugs gewahrt bleiben.
Langfristig Spitzenplatz behalten
Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass die Schweiz auch langfristig ihren Spitzenplatz unter den führenden Bildungs- und Wirtschaftsnationen behaupten kann. Ein Kommissionsmitglied lehnt sie ab, weil die geltenden Regelungen im Ausländerrecht ausreichten, um den Bedarf an hoch qualifiziertem Personal zu befriedigen. (awp/mc/ps/29)