SRG: Bundesrat bewilligt mehr Werbeunterbrechungen
Von der neuen Regelung sind wie bisher Nachrichten und Sendungen über das politische Zeitgeschehen ausgeschlossen. Diese dürfen nur mit Werbung unterbrochen werden, wenn sie länger als 90 Minuten dauern. Dies entschied der Bundesrat am Mittwoch.
Maximalwerbezeit knapp verdoppelt
Während der Hauptsendezeit von 18 bis 23 Uhr ist wie bisher eine Werbepause alle 90 Minuten erlaubt. Die Maximalwerbezeit der SRG erhöhte der Bundesrat von 8 auf 15%. Die Regelung trage dem Service public Rechnung, befand der Bundesrat. Das Fernsehprogramm von SRG SSR idée suisse solle besonders zur Hauptsendezeit weniger kommerziell ausgerichtet sein als die Angebote der Privaten. Für Private wurden die Werbebestimmungen bereits gelockert.
Billag verschickt Rechnungen nur noch jährlich
Zudem beschloss der Bundesrat, dass die Gebühren-Inkassostelle Billag ihre Rechnungen ab 2011 nicht mehr vierteljährlich sondern nur noch einmal pro Jahr verschickt. Das bringt Einsparungen von 9 bis 10 Mio CHF durch verminderte Druck-, Versand- und Einzahlungskosten. Wer weiterhin eine vierteljährliche Rechnung wünscht, muss dafür jedes Mal zwei Franken bezahlen. Die Ausdehnung der Werbezeit bei der SRG SSR idée suisse und die jährliche Gebührenrechnung der Billag waren mitentscheidend, dass der Bundesrat im Juni eine Gebührenerhöhung ablehnte, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt.
Lokalsender können Digital-Verbreitunggebiet vergrössern
Im weiteren erlaubte der Bundesrat am Mittwoch die digitale Verbreitung aller analog verbreiteten UKW-Programme auch über das jeweils konzessionierte Versorgungsgebiet hinaus. Bisher war dies den Lokalsendern verwehrt. Die Öffnung war für den Aufbau der digitalen Übertragungstechnologien besonders in der Romandie nötig. Keine Billag-Rechnungen für Radio und Fernsehen flattern Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen ins Haus. Der Bundesrat passte die Radio- und Fernsehverordnung an die revidierte Krankenpflege-Verordnung an. (awp/mc/ps/15)