Ständerat bereinigt letzte Differenz beim Bundesgerichtsgesetz

Beim Bundesgerichtsgesetz gab es nur noch eine Divergenz. Stillschweigend fand sich der Ständerat damit ab, dass die neue Einheitsbeschwerde auch für das gesamte Raumplanungs- und Baurecht gelten soll. Er hatte zunächst am zweispurigen Rechtsweg mit staatsrechtlicher Beschwerde und Verwaltungsgerichtsbeschwerde festhalten wollen.


Revision soll entlasten
Die Totalrevision der Bundesrechtspflege soll das Bundesgericht entlasten und damit funktionsfähig erhalten. Sie wird Verfahren wie Rechtswege vereinfachen, in einigen Bereichen aber auch den Rechtsschutz verbessern. Grundlage ist die am 12. März 2000 vom Souverän angenommene Justizreform. Entlastet wird das Bundesgericht vor allem durch richterliche Vorinstanzen. Im April 2004 hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona seine Arbeit aufgenommen. Das Verwaltungsgericht, das die über 30 Rekurskommissionen des Bundes ersetzt, beginnt 2007 provisorisch im Raum Bern und zügelt 2010 an seinen definitiven Standort St. Gallen.


Richterwechsel ohne Neuwahl möglich
Das Versicherungsgericht in Luzern wird organisatorisch ins Bundesgericht Lausanne integriert. Luzern wird damit zur einer Zweigstelle von Lausanne. Richter können ohne Neuwahl zwischen den beiden Gerichten wechseln.


Streitwert neu bei CHF 30’000
Eine Entlastung bringt auch die Erhöhung der Streitwertgrenze von heute 8’000 CHF. Für arbeits- und mietrechtrechtliche Fälle beträgt die Limite neu 15’000 CHF, für die übrigen Fälle 30’000 CHF. Der Rechtsweg wird durch je eine Einheitsbeschwerde für Strafsachen, Zivilsachen und öffentlich-rechtliche Angelegenheiten vereinfacht.


Neurerungen nachgeschoben
Einige Neuerungen hatte der Bundesrat erst im Laufe der Beratungen nachgeschoben. So ist künftig eine subdidiäre Verfassungsbeschwerde gegen jene kantonalen Entscheide möglich, die nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Dies verhindert, dass solche letztinstanzliche Entscheide direkt in Strassburg angefochten werden.


Internationale Rechtshilfe
In der internationalen Rechtshilfe können Entscheide des Bundesstrafgerichts in «besonders bedeutenden Fällen» ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Verfahren im Ausland elementare Grundsätze verletzt oder andere Mängel aufweist.


Für Schlussabstimmung bereit
Das totalrevidierte Bundesgerichtsgesetz ist jetzt bereit für die Schlussabstimmung am letzten Sessionstag. Das Gleiche gilt für das am Montag bereinigte Verwaltungsgerichtsgesetz. Referenden sind nicht in Sicht. Weitere 10 Erlasse der neuen Bundesrechtspflege wurden früher verabschiedet und sind teilweise bereits in Kraft.


Strafprozessordnung ebenfalls vereinheitlicht
Zur Justizreform gehört im übrigen auch die Vereinheitlichung des Straf- und des Zivilprozessrechts. Beide Vorlagen haben die Vernehmlassung bereits hinter sich. Die Botschaft zur Strafprozessordnung war bereits für Ende 2004 angekündigt worden. Jene zur Zivilprozessordnng soll den Räten im Herbst 2006 zugeleitet werden. (awp/mc/as)

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