Ständerat für Abkommen gegen organisiertes Verbrechen

Auf gesetzgeberischer Ebene stehe die Schweiz im internationalen Vergleich sehr gut da, erklärte Franz Wicky (CVP/LU) namens der Rechtskommission. Das schweizerische Recht genüge bereits heute weitgehend den Anforderungen des Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle. Mit dem UNO-Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, die Beteiligung an einer kriminellen Organisation und die Geldwäscherei strafbar zu erklären. Sie müssen überdies prüfen, ob aktive und passive Korruption ausländischer Amtsträger bestraft werden soll.


Gegen Ausbeutung
Nach dem Übereinkommen sollen auch Unternehmen strafrechtlich, zivilrechtlich und administrativ belangt werden können. Die Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte ist sicherzustellen. Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel will vor allem Frauen und Kinder vor Ausbeutung sexueller oder anderer Art – etwa als Arbeitskraft oder zur Organentnahme – schützen. Es regelt Strafbarkeit, Prävention, Opferschutz und die Zusammenarbeit unter den Staaten.


Gegen Schmuggel von Migrantinnen und Migranten
Mit dem zweiten Zusatzprotokoll werden die Vertragsstaaten verpflichtet, den illegalen und ausbeuterischen Schmuggel von Migrantinnen und Migranten über die Grenze unter Strafe zu stellen. Bestraft werden soll dabei auch die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten Dokumenten.

(baz/mc/hfu)

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