Ständerat für Boni-Rückzahlung beim UBS-Hilfspaket

Ständeratspräsident Alain Berset (SP/FR) votierte beim Stimmenpatt von 17 zu 17 für den Minderheitsantrag, weil er selbst zu den Verfassern gehört hatte. Bundesrat Hans-Rudolf Merz wehrte sich vergeblich mit dem Argument, die Rückforderungen stünden auf wackligen rechtlichen Beinen. Auch sei die Formulierung, der Bundesrat solle auf die UBS-Organe im Hinblick auf Rückforderungen «einwirken», etwas vage. Eugen David (CVP/SG) sagte, der Beschluss stärke dem Bundesrat immerhin moralisch den Rücken. Mit dieser Differenz geht die Vorlage zurück an den Nationalrat, der sich am Donnerstag damit befasst.


Beschränkung der Bezüge der UBS-Spitze chancenlos
Die anderen Minderheitsanträge blieben chancenlos. So nahm eine Minderheit vergeblich einen erneuten Anlauf, die Bezüge an der UBS-Spitze auf das 40-fache einer AHV-Maximalrente – etwa 1,1 Mio CHF – zu beschränken. Die Salärfragen würden im Aktienrecht geregelt. Das Parteispendenverbot für die Zeit, während der die UBS am Staatstropf hängt, fand ebenso wenig Gefallen wie ein Antrag auf eine vertiefte Berichterstattung über die Auffanggesellschaft auch an die Finanzdirektorenkonferenz.


UBS erhält noch heute 6 Mrd. Franken
Nach der ständerätlichen Zustimmung zum Hilfspaket fliesst das Geld am Dienstagnachmittag an die Grossbank, wie bei der Finanzverwaltung zu erfahren war. Die 6 Mrd CHF direkt vom Steuerzahler dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Grossbank UBS. Die UBS bezahlt damit ihren Anteil an der Auffanggesellschaft für ihre faulen Papiere. Dort parkiert sie mit Hilfe der Schweizerischen Nationalbank illiquide oder toxische Mittel für maximal 60 Mrd USD.


Kritik an Emittierung auf Jersey
Die Nationalbank setzt dafür die Hälfte ihrer Reserven ein – Volksvermögen, wie verschiedene Votanten im Ständerat unterstrichen. Der Bundesbeitrag von 6 Mrd CHF hat die Form einer Pflichtwandelanleihe, welche auf der Kanalinsel Jersey emittiert wird, was im Ständerat auf rege Kritik stiess. Welche illiquiden Aktiven in die Zweckgesellschaft ausgelagert werden, ist ebenso wie deren Bewertung und die Bewertungsexperten unbekannt, wie der Ständerat in der Eintretensdebatte ebenfalls kritisierte. Daneben geisselten viele der Votanten das Gebaren der Grossbank und ihrer Exponenten.


Nach 30 Monaten muss die UBS die Anleihe in Aktien umwandeln. Der Bund käme damit auf eine Beteiligung von 9,3% an der Bank. Während der Frist zahlt die UBS einen Zins von 12,5%. Die Auffanggesellschaft übernimmt – finanziert von der Nationalbank – illiquide UBS-Mittel für maximal 60 Mrd USD. (awp/mc/pg/21)

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