Diese zeigte sich beunruhigt darüber, dass bei CH-Unternehmen Forderungen von 9 Mrd CHF überfällig sind. Der heutige Verzugszins von 5% sei zu tief und müsse «angemessen» erhöht werden, vorzugsweise auf 10%. Der Bundesrat hatte sich bereits im Nationalrat zur Entgegennahme des Vorstosses bereit erklärt, wollte sich aber nicht auf eine bestimmte Quote festlegen lassen. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass vom gesetzlichen Mindest-Verzugszins vertraglich abgewichen werden kann.
Bundesrat unternimmt weitere Abklärungen
Inwiefern der Verzugszins die Zahlungsmoral beeinflusse, wann er angemessen und wie er auszugestalten sei, muss laut Bundesrat noch geklärt werden. Offen sei auch, ob der Verzugszins generell oder nur für den kaufmännischen Verkehr erhöht werden soll. Zu prüfen sei die Erhöhung überdies für Steuerforderungen und für Forderungen gegenüber dem Staat. (awp/mc/ps/17)