Das im vergangenen September unterzeichnete Abkommen soll der dritte Pfeiler der internationalen Polizeizusammenarbeit werden. Bisher stützte sich die Schweiz auf eine bilaterale Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten und auf eine globale Zusammenarbeit mit Interpol.
Auch Geldwäscherei
Die Kooperation mit Europol, die im Ständerat zu keinen Diskussionen Anlass gab, muss noch vom Nationalrat genehmigt werden. Sie umfasst acht Deliktarten: Terrorismus, Menschenhandel und -schmuggel, Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, Geldwäscherei und -fälschung sowie Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen.
Austausch von Expertenwissen
Im Zentrum stehen der Austausch von Analysen und Expertenwissen sowie die technische Unterstützung. Das Abkommen enthält zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften. Diese sollen die Einhaltung des verfassungsmässigen Schutzes der Schweizer Bürger gewährleisten. (awp/mc/as)