Ständerat für Ratifikation des europäischen Patentsystems

Rolf Schweiger (FDP/ZG) sprach sich am Mittwoch namens der Rechstkommission für die Ratifizierung der Abkommen aus. Passiere das nicht, sei dies nachteilig für die Wirtschaft. Vorteilhaft sei bei einer Ratifizierung des Sprachenübereinkommens auch, dass weniger übersetzt werden müsste, was Spareffekte bringe.


Konsequenzen für die Wirtschaft
Auch Justizminister Christoph Blocher machte sich für die Vorlage stark. Bisher hätten 14 Staaten die Revisionsakte ratifiziert. Falls das die Schweiz nicht tue, falle sie aus dem europäischen Patentsystem. Die Konsequenzen für die Wirtschaft wären dann aber nicht zu rechtfertigen.


Zentrales europäisches Verfahren
Mit dem Europäischen Patentübereinkommen von 1973 wurde ein zentrales europäisches Verfahren zur Erteilung von Patenten durch das Europäische Patentamt in München geschaffen. Dieses ermöglicht Erfinderinnen und Erfindern, mit einer einzigen Patentanmeldung in über 30 Vertragsstaaten Schutz für ihre Erfindung zu erlangen.


Geänderte Rahmenbedinungen
Die Rahmenbedingungen für das europäische Patentsystem haben sich mit dem Aufkommen neuer Technologien und der Einbindung des europäischen Wirtschaftssystems in den Welthandel geändert, wie der Bundesrat im Mai in der Botschaft festhielt. Eine Reform des Patentsystems unter Wahrung der bewährten Grundlagen sei unumgänglich.


Sprachenübereinkommen
Mit dem fakultativen Sprachenübereinkommen werden die Kosten für europäische Patente gesenkt, die durch Übersetzungen verursacht werden. Diese verteuern im Vergleich zu den USA und Japan den Patentschutz in Europa um ungefähr 50 Prozent.


Übersetzungserfordernisse
Die Unterzeichnerstaaten verzichten auf sämtliche Übersetzungserfordernisse eines in einer Amtssprache des Europäischen Patentamts (Deutsch, Französisch, Englisch) erteilten Patents, wenn eine dieser Amtssprachen zugleich auch eine nationale Landessprache ist. Tritt das Übereinkommen in Kraft, so werden europäische Patente in englischer Sprache auch ohne Übersetzung in der Schweiz Wirkung entfalten. In Gerichtsverfahren soll der Patentinhaber indessen weiterhin verpflichtet werden können, das umstrittene Patent auf eigene Kosten in eine Amtssprache zu übersetzen. (awp/mc/gh)

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